Stand: August 2025

      1. Geltung
         
        1.1. Die nikoshimedia – im Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

        1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

        1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

        1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 

      2. Vertragsabschluss

        2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Auftragnehmerin sind 8 Wochen freibleibend und unverbindlich.

        2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Auftragnehmerin gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Auftragnehmerin zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, die Auftragnehmerin gibt zweifelsfrei zu erkennen (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

        2.3. Für online gebuchte Workshops, Coachings oder digitale Produkte gilt der Vertrag ab vollständiger Bezahlung als rechtskräftig abgeschlossen. Die Stornobedingungen sind auf der jeweiligen Produktseite ausgewiesen und gelten als vereinbart. 

      3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

        3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag bzw. der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

        3.2. Der Kunde hat der Auftragnehmerin unverzüglich alle Informationen und Unterlagen zu übergeben, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere auch die relevanten Informationen zur Business-Essenz des Kunden, die für eine KI-gestützte Strategiearbeit unabdingbar sind. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt oder verzögert werden müssen.

        3.3. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Bilder, Logos, Videos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Auftragnehmerin haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Auftragnehmerin schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. 

      4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

        4.1. Die Auftragnehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“), insbesondere durch die Nutzung des exklusiven KI-Consultant-Netzwerks.

         4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. 4.3. Die Auftragnehmerin wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. 

      5. Termine

         5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftragnehmerin bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Auftragnehmerin eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat.

        5.2. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Auftragnehmerin – entbinden die Auftragnehmerin jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen in Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben. 

      6. Rücktritt vom Vertrag
        Die Auftragnehmerin ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit leistet.
         
      7. Honorar und Zahlung
        7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Auftragnehmerin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
        7.2. Für die erbrachten Leistungen wird ein Honorar vereinbart, das sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung ergibt. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
        7.3. Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.
        7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.  

      8. Eigentumsrecht, Urheberschutz und Nutzung von KI
        8.1. Alle Leistungen der Auftragnehmerin, insbesondere Strategiepapiere, Konzepte, Workshop-Unterlagen und Entwürfe, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck und Umfang hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
        8.2. Besondere Bestimmungen für KI-gestützte Leistungen: Die Auftragnehmerin nutzt zur Erbringung ihrer Leistungen, sofern im Angebot vereinbart, KI-Tools. Der Kunde erkennt an, dass bei KI-generierten Inhalten (Texten, Bildern, etc.) die urheberrechtliche Lage nicht immer eindeutig ist. Die Auftragnehmerin stellt die Tools und die Methodik bereit, die Verantwortung für die rechtliche Nutzung der generierten Inhalte liegt jedoch beim Kunden.
        8.3. Der Kunde ist für die Prüfung der generierten Inhalte auf eventuelle Rechtsverletzungen (z. B. Urheberrechte, Kennzeichenrechte, Datenschutz) selbst verantwortlich. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Ansprüche, die aus der Verwendung der KI-generierten Inhalte durch den Kunden entstehen.  
      9. Einsatz und Verantwortung bei Künstlicher Intelligenz (KI)

        9.1 Sofern im Rahmen unserer Leistungen KI-Tools oder Custom GPTs zum Einsatz kommen, weisen wir darauf hin, dass die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung des EU AI Acts und anderer anwendbarer Gesetze bei der Nutzung der generierten Inhalte beim Kunden liegt.

        9.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die von der KI generierten Inhalte den Kriterien für ein „Hochrisiko-KI-System“ im Sinne des EU AI Acts entsprechen.
        9.3. Der Kunde ist für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten (z.B. menschliche Aufsicht, Qualitätssicherung) im Umgang mit KI-generierten Inhalten allein verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten entstehen.

      10. Kennzeichnung und Referenzen
        10.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Auftragnehmerin hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
        10.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrer Internet-Website und in ihren Marketingmaterialien, mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

      11. Gewährleistung und Schadenersatz
        11.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Auftragnehmerin schriftlich geltend zu machen.
        11.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin beruhen.
        11.3. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. 

      12. Haftung
        12.1. Die Auftragnehmerin haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.#
        12.2. Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund der KI-gestützten Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist.

      13. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
        13.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
        13.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
        13.3. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Auftragnehmerin örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

      14. Allgemeines und besonderes Widerrufsrecht 
        14.1 Als Widerrufsrecht gelten die gesetzlichen 14 Tage
        14.2. Bei im Shop gebuchten Workshops auf Termin-Basis ist eine Rücktrittsrecht nur bis 72 Stunden vor dem Workshop möglich. Da hier bereits Vorbereitungen für den:die Kund:in im Gange sind.